DJ-Führerschein - DJ-Lexikon - Jetzt DJ werden!

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         DJ-Führerschein

Beim DJ-Führerschein handelt es sich nicht um ein behördliches Dokument oder eine besondere Erlaubnis, die man als DJ benötigt, um z.B. in einem Club oder öffentlich auflegen zu dürfen. Es handelt sich um eine freiwillig erwerbbare Urkunde.  



Der sogenannte DJ-Führerschein wurde in 2004 gemeinsam vom Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe (BDT e.V.), dem Bundesverband Discjockey (BVD), diversen Ministerien des Landes Baden-Württemberg, Krankenkassen und Fachärzten entwickelt. Zentrales Thema ist es, die Schädigung des Gehörs der Gäste durch zu laute Musik zu vermeiden. Will man also diesen „Führerschein“ erwerben, muss man in einem Test schriftlich nachweisen, dass man Kenntnisse über die Relation und mögliche Folgen von (zu) lauter Musik besitzt. Mehr Wissen erlangt man durch Ablegung dieses Tests nicht.

Ursprünglich war geplant, dass insbesondere Diskotheken diesen Nachweis von DJs als Voraussetzung für eine Buchung verlangen sollen. Durchgesetzt hat er sich aber nicht.

Wer diese Qualifikation erwerben möchte, muss sich an den BVD wenden. Die Teilnahmegebühr betrug zuletzt 20€, für Mitglieder 15€. Für einen Nachweis im Scheckkartenformat wurden weitere 15€ fällig. Seit 2009 wurden offenbar keine Prüfungen mehr abgenommen.
 
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