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        Gewerbeform

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Gewerbeformen. Zu den bekanntesten gehören vermutlich die GmbH und die AG. Das Thema der Wahl der Gewerbeform ist sehr umfassend, und kann hier nur angerissen werden.

Bei der Wahl der Gewerbeform sind verschiedene Faktoren Ausschlag gebend. Von Bedeutung sind der erwirtschaftete Umsatz, der Gewinn, die Anzahl der Firmeneigner, die Möglichkeit Mitarbeiter anzustellen, Steuerrecht, Haftung, Buchführung und so weiter.







Je nach angestrebter Größe des Gewerbes und dem beabsichtigten Umsatz bieten sich unterschiedliche Gewerbeformen an. Hier ist eine kurze Übersicht der üblichsten Rechtsformen für DJs:
  • Kleingewerbe (Regelung nach §19 UStG, einfache Anmeldung, durch Einzelperson zu betreiben, kein Firmenname möglich, kein Startkapital nötig, Haftung mit Privatvermögen, keine Mitarbeiter möglich, einfache Steuererklärung und Buchführung durch Einnahmen-Überschussrechnung, bis 17.500€ Umsatz/Jahr steuerbefreit)
  • GbR (mindestens zwei Gesellschafter notwendig, kein Firmenname möglich, kein Startkapital nötig, Haftung mit Privatvermögen, Mitarbeiter möglich, einfache Steuererklärung und Buchführung durch Einnahmen-Überschussrechnung)
  • GmbH (mindestens ein Gesellschafter notwendig, Firmenname möglich, notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag erforderlich, 25.000€ Startkapital vorgeschrieben, Haftung mit Gesellschaftskapital, doppelte Buchführung und Jahresbilanz, komplexe Steuerregeln (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer)

Wie gesagt, die hier angeführten Informationen sollen nur zu einer ersten Orientierung dienen. Da das Rechtsgebiet sehr weit ist, kommt man um eigenständige Recherchen oder eine Beratung nicht umher. Solche Beratungen für Existenzgründer bieten inzwischen viele Gemeinden kostenlos an. Auch die Internetpräsenz des Bundes zu diesem Thema, www.existengruender.de, kann bereits viele Fragen beantworten.
 
 
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