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weiterführende Informationsquellen

Gesetzliches Rahmenwerk für den Einsatz von Pyrotechnik sind das SprengG (Sprengstoffgesetz) und die SprengV (Sprengstoffverordnung).



Informationsquelle für die Nutzung von Pyrotechnik ist unter anderem auch die DGUV Information 215-312 (Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen; Pyrotechnik, Nebel und andere Szenische Effekte). Dieses Regelwerk fasst auf rund 60 Seiten die wichtigsten Informationen zusammen.

Eine zweite Quelle ist die Schrift BGI 810-5 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Besondere Szenische Effekte und Vorgänge“, die als eine Art Vorgänger der DGUV Information 215-312 betrachtet werden kann.

Es gibt eine Vielzahl weiterer rechtlicher Vorgaben, auf die hier aus Gründen der Übersichtlichkeit aber nicht weiter eingegangen werden soll. Wer tatsächlich einen Einsatz von Pyrotechnik plant, sollte sich unbedingt an einen Fachbetrieb wenden!
 
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