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Basiswissen
         Künstlernamen rechtlich schützen lassen

Es gibt die Möglichkeit seinen gewählten Künstlernamen rechtlich schützen zu lassen. Dazu muss der Name als Marke geschützt werden.

Dieser Vorgang wird über das Marken- und Patentamt (DPMA) mit Sitz in München abgewickelt und nimmt einige Zeit in Anspruch. Außerdem entstehen nicht ganz unerhebliche Kosten, sodass man sich überlegen sollte, ob dieser Schritt wirklich notwendig und sinnvoll ist. Neben den Verwaltungskosten kommen die Kosten für einen Anwalt des Markenrechts hinzu, sodass insgesamt circa 500€ fällig werden. Ist der Eintrag beim Patent- und Markenamt erfolgt, darf weltweit niemand diesen Markennamen unerlaubt nutzen. Zur Not kann jeder, der gegen dieses Nutzungsverbot verstößt, auf Unterlassung verklagt werden.



Voraussetzung für eine Eintragung ist natürlich, dass der Name nicht schon anderweitig geschützt ist. Ob dies der Fall ist, kann man selbst relativ einfach online direkt beim DPMA recherchieren:  


Ist der gewählte Name noch frei, sollte man einen Beratungstermin mit einem Fachanwalt vereinbaren. Theoretisch kann man die erforderlichen Formulare beim DPMA auch selbst herunterladen und ausfüllen. Da aber viel Fachchinesisch und rechtliche Querverweise darin vorkommen, ist der Weg zum Anwalt vermutlich die bessere Variante. So spart man nicht nur Zeit sondern auch Nerven.

Markenrechte werden in verschiedene Untergruppen differenziert. So kann man eine Marke z.B. für Nahrungsmittel schützen lassen, aber auch für Haushaltsgeräte. Alle verfügbaren Markenklassen sind hier einsehbar:


Die Eintragung beim DPMA selbst kostet rund 300€. Die Arbeit eines Fachanwalts wird nochmals mit circa 200-300€ zu Buche schlagen. Die eingetragene Marke ist dann für 10 Jahre geschützt.
 
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