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Eine Mahnung ist eine Zahlungserinnerung an den Kunden. Wann und warum ist eine Mahnung überhaupt erforderlich?

Es liegt im Ermessen des DJs, ob und wann er eine Mahnung schreibt. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bereits in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die eigene Regelung zu Mahnungen und den damit verbundenen Kosten festzuschreiben. So kann kein Kunde sagen, er sei von dieser Vorgehensweise oder den Mahngebühren überrascht worden.

Zahlt ein Kunde nicht, steht es dem Dienstleister frei, nach welcher Zeit er eine Mahnung versendet. Die Mahnung ist an keine Form gebunden, sollte aber schriftlich erfolgen und eindeutig Bezug auf die ursprüngliche Rechnung nehmen. Außerdem sollte erneut ein eindeutiges Zahlungsziel genannt werden unter dem Hinweis anderenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Um den Eingang der Mahnung gerichtsverwertbar zu dokumentieren, sollte man diese per Einwurfeinschreiben versenden. So kann man nachvollziehen, wann die Sendung eingeworfen wurde. Dieser Zeitpunkt gilt auch vor Gericht als Zustellungszeit.

Hilft auch ein Mahnschreiben nicht, hat man nur eine Chance rechtlich verwertbar an sein Geld zu kommen. Man muss ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Diese Aufgabe kann man entweder einem Inkassobüro oder einem Anwalt übertragen. Tatsächlich kann man aber auch vollständig selbständig tätig werden. Ziel eines Mahnverfahrens ist es immer einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner zu erwirken. Mit solch einem Titel, der zehn Jahre lang gültig ist, kann man beim Schuldner dann in letzter Konsequenz von einem Gerichtsvollzieher sogar pfänden lassen.

Um ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu können, ist es erforderlich, dass der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist gemäß §286 BGB. Ist auf der ursprünglichen Rechnung das Zahlungsziel eindeutig benannt, z.B. „15.03.2016“, ist eine zusätzliche Mahnung rechtlich nicht erforderlich. Dennoch bietet sich das Versenden einer Mahnung an, da so zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass der Zahlungsverzug eingetreten ist.



Mahnverfahren können inzwischen online beim zuständigen Mahngericht eingeleitet werden. Bundesweit gibt es zwölf Mahngerichte, die je nach örtlicher Zuständigkeit die Mahnverfahren bearbeiten. Unter www.mahngerichte.de kann man sowohl ausführliche Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren als auch zu den nötigen Dokumenten erlangen. Vereinfacht zusammengefasst sieht das Verfahren vor, dass dem Schuldner durch das Gericht die Gelegenheit zum Widerspruch gegen die Forderung gegeben wird sowie zwei Fristen zur Zahlung gesetzt werden. Bleiben Widerspruch und Zahlung aus, erhält man automatisch am Ende des Verfahrens den oben beschriebenen Titel.

Die Kosten eines Mahnverfahrens betragen seit dem 01.08.2013 mindestens 32€. Weitere Kosten richten sich unter anderem nach dem Streitwert. Diese, sowie alle anderen Kosten, die im Verlauf des Mahnverfahrens entstehen, können dem Streitwert zu 100% aufgeschlagen werden.  
 
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