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Der Kunde
        Nie ohne schriftlichen Vertrag arbeiten

Viele Berufsanfänger erliegen leider der Versuchung sich bei Ihren Buchungen auf mündliche Absprachen zu verlassen. Das birgt aber bei einem Scheitern des Termins einige Gefahren, und zwar nicht nur für den Veranstalter, sondern vor allem für den DJ selbst. Es ist daher ausnahmslos zu empfehlen, allen Aufträgen einen schriftlichen Vertrag zu Grunde zu legen, egal wie groß oder klein das Event ist. Denn oft wird erst auf den zweiten Blick deutlich, wie gravierend die Folgen eines verpatzten Auftritts sein können.



Dazu zwei kurze Beispiele:

  1. Der DJ hat eine erste Buchung für einen kleinen Club erhalten. Da schriftlich nichts festgelegt wurde, es ohnehin keine Bezahlung für diesen „Probetermin“ geben soll, und der beste Kumpel ausgerechnet an diesem Tag kurzfristig beschließt seinen Geburtstag zu feiern, entscheidet der DJ den Termin nicht wahrzunehmen. Der Clubbetreiber ist wirtschaftlich vom Gelingen des Abends abhängig. Da er aber keinen Ersatz-DJ so kurzfristig auftreiben kann, muss der Club an dem Abend geschlossen bleiben. Ihm entstehen ein Gewinnausfall in Höhe von 2.000€ und Personalkosten in Höhe von 350€. Diese Kosten macht er in vollem Umfang beim DJ geltend.
  2. Der DJ hat eine Buchung für eine mittelgroße Hochzeit mit 100 Gästen erhalten. Am Veranstaltungstag hat er auf dem Weg zur Feier einen unverschuldeten Unfall, kommt aber mit 2h Verspätung doch noch an der Location an. Die Gastgeber sind nicht sonderlich verständnisvoll und sehr aufgebracht. Letztlich kann die Party mit mehr als 2h Verspätung beginnen. Die schlechte Stimmung bleibt aber, und so tanzt den ganzen Abend über niemand. Der Kunde gibt dem DJ die alleinige Schuld am Scheitern der Feier und beschließt für diese „desaströse Dienstleistung“ nichts zu bezahlen. Außerdem verlangt er 1.000€ „Schmerzensgeld“.

Man sieht, es können viele Faktoren zum Scheitern einer Veranstaltung beitragen. Um alle Eventualitäten überblicken zu können, ist viel Erfahrung bei der Umsetzung von Veranstaltungen notwendig. Aber auch Anfänger können mit etwas Hilfe die größten Gefahren umgehen.

Um das Juristendeutsch möglichst einfach zu halten, sei hier zum Thema „Vertrag“ nur angeführt, dass es dabei immer um die übereinstimmende Willenserklärung von mindestens zwei Parteien geht. Wen das Thema näher interessiert, der darf sich mit den §145 BGB und folgenden befassen.

Um möglichst alle Eventualitäten und mögliche Folgen schriftlich zu fixieren, bietet es sich für Dienstleister, also auch DJs, an, eigene AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu formulieren. Deren Aushändigung und Anerkennung lässt man sich dann mit jeder Vertragsunterzeichnung quittieren. Im Streitfall kann man dann stets auf dieses Regelwerk zurückgreifen.

Im Folgenden sollen die wesentlichen Punkte aufgegriffen werden, die erfahrungsgemäß regelmäßig zu einem Rechtsstreit führen. Da das Themengebiet sehr weit ist, und die dahinter stehenden rechtlichen Bestimmungen noch viel tiefer gehen, kann hier nur stichpunktartig aufgelistet werden. Wie genau ein jeder DJ seine AGB ausformuliert, oder ob er das gar einem Anwalt aufträgt, ist jedem selbst überlassen.

Mögliche Themen der AGB und des Vertrags sind:
  • Genaue Veranstaltungsdaten (Ort, wann Aufbau, wann Beginn, wie lange)
  • Krankheitsfall
  • Verspätung (selbst verschuldet, unverschuldet)
  • Was ist, wenn die Räume nicht frei zugänglich sind?
  • Equipment (Umfang, Defekt, Diebstahl, Beschädigung)
  • Rügerecht bei Nichtgefallen
  • Musikwünsche
  • Haftung (bei Sach- und/oder Personenschäden)
  • Verpflegung
  • Aufzeichnungsrechte
  • Zahlungsmodalitäten
 
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