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Als Grundsatz ist zu beachten: Nur wer ein Gewerbe besitzt, darf auch Rechnungen schreiben!  

Das Regelwerk, nachdem sich das Ausstellen von Rechnungen in Deutschland richtet, ist der §14 Umsatzsteuergesetz (UStG). Was eine Rechnung ist, ist dort in §14 Absatz 1 definiert: „Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.“ Dabei ist die Form des Dokuments grundsätzlich unerheblich. Auch eine Rechnung in elektronischer Form besitzt Gültigkeit, ist jedoch im Streitfall nicht so beweiskräftig.



Rechnungen an Unternehmen oder juristische Personen müssen binnen sechs Monaten (§14 Absatz 2 Nr. 2 UStG) gestellt werden. Bei Privatpersonen als Rechnungsgegner sind keine Fristen zu wahren. Eine Rechnung muss nicht unterschrieben sein.

Eine Rechnung muss immer die folgenden Angaben enthalten:
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers (Privatperson oder Firma)
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (Privatperson oder Firma)
  • Datum
  • Steuernummer oder ggf. Umsatzsteuernummer
  • Eindeutige und einmalige Rechnungsnummer
  • Genauer Rechnungsgegenstand
  • Datum der Lieferung
  • Ggf. Brutto- und Nettobetrag sowie die Höhe der Steuern, die im Rechnungsbetrag enthalten sind. Sind keine Steuern enthalten, ist der Hinweis auf die Steuerbefreiung (in der Regel gemäß §19 UStG) zu vermerken.
  • Zahlungsziel, also das Datum, bis zu welchem Gezahlt werden soll

Eine denkbare Vorlage für eine Rechnung als DJ kannst Du Dir hier kostenlos herunterladen, verändern und nutzen:  Rechnungsvorlage (PDF)

Rechnungen müssen durch den Unternehmer für steuerliche Prüfungen gemäß §14b UStG zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
 
 
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