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Eine Alternative dazu, sich um Kunden zu bemühen, die einen als DJ für ihr Event buchen, ist es, sein eigenes Event auf die Beine zu stellen. Was auf den ersten Blick verlockend wirkt, birgt allerdings einige Stolpersteine, die es zu beachten gilt.



Die Ausrichtung einer Veranstaltung bedarf grundsätzlich keiner Qualifikation. Daher versuchen sich viele selbst ernannte Veranstalter mit ihrer eigenen Partyreihe. Der Markt ist entsprechend gesättigt. Neue Eventideen, die viele Gäste anziehen, sind allerdings nur sehr selten zu finden. Eine Veranstaltung ist allein schon deswegen stark von Werbung abhängig.

Diese Werbung kostet nicht nur Geld, sondern ist auch von einigen rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig. So darf man z.B. nicht einfach auf der Straße Plakate aufhängen. Dieses sogenannte „wilde Plakatieren“ stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann. Auch das Abstellen sogenannter „Werbeanhänger“, also Anhänger, auf denen die Plakate aufgeklebt sind und die an Verkehrsknotenpunkten geparkt werden, ist inzwischen in vielen Gemeinden mit einem Bußgeld belegt. Offizielle Werbungen in Zeitungen oder dem Radio sind aber für Einzelevents oft unerschwinglich. (siehe dazu auch Abschnitt "Werbung")

Eine der zentralen Fragen ist, wo das Event stattfinden soll. Dabei ist festzuhalten, dass es sowohl für Events in geschlossenen Räumen als auch für Open-Air-Veranstaltungen diverse Auflagen und Vorschriften gibt. Man darf z.B. nicht in jedem beliebigen Gebäude eine Veranstaltung jeder beliebigen Größe durchführen. Das Gebäude muss vor allem die Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen sowie die Brandschutzbestimmungen erfüllen. Das ist in der Regel nur bei solchen Gebäuden gegeben, die gezielt für die Durchführung von Veranstaltungen gebaut wurden.  

Öffentliche Veranstaltungen müssen bei der Gemeinde, in der sie durchgeführt werden, grundsätzlich angemeldet werden. Im Rahmen dieser Anmeldung entstehen Verwaltungskosten und es werden diverse Auflagen erlassen. Dazu können neben Vorgaben zur Anzahl der verfügbaren Toiletten, Lärmschutzauflagen, Beschränkungen der Veranstaltungsdauer und einer Begrenzung der Gästezahl auch solch Dinge wie Auflagen zur Bereitstellung von Parkplätzen und der Reinigung der umliegenden Straßen nach Beendigung des Events gehören. Nicht selten wird eine Brandschutzwache, die durch die Feuerwehr zu stellen ist, ein Vorhalten von Sanitätern und eine Mindestanzahl an Securitykräften durch die Gemeinde festgelegt. Zu guter Letzt wird von immer mehr Gemeinden eine Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen erhoben. Diese beträgt in meinem Heimatort zum Beispiel satte 22% des Gewinns. (Stand 2015)

Als Veranstalter ist man in der Pflicht GEMA-Gebühren abzuführen. Diese können sich schnell im Bereich von mehreren Hundert Euro bewegen. Siehe dazu auch Abschnitt „GEMA & Co“.

Auf einer Veranstaltung soll immer auch getrunken werden, da dies in der Regel den größten Anteil am Umsatz ausmacht. Es darf aber nicht einfach jeder öffentlich Getränke verkaufen. Dafür benötigt man eine „Schankgenehmigung“ gemäß §12 Gaststättengesetz, die ebenfalls bei der Gemeinde zu beantragen ist und Gebühren kostet.

Nicht zuletzt muss sich der Veranstalter auch Gedanken über die Haftungsfrage machen. Was ist, wenn ein Gast sich auf der Tanzfläche ein Bein bricht, weil er über ein Kabel gestolpert ist? Solche Schadensersatzforderungen können einen Veranstalter schnell in die (private) Insolvenz treiben. Eine spezielle Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist deshalb unumgänglich. Diese Versicherungen sind jedoch relativ teuer.

Hat man alle Eventualitäten bedacht, stellt sich dann noch die Frage, wer solch Tätigkeiten wie Garderoben- oder Thekenservice übernehmen soll. Viele Veranstalter dürfen aufgrund der von ihnen gewählten Gewerbeform niemanden anstellen, sodass man auf teure externe Dienstleister angewiesen ist.

Bei Open-Air-Veranstaltungen sind die Auflagen zu Lärm- und Umweltschutz unweigerlich höher.

Betrachtet man alle hier aufgeführten Punkte, (und es gibt gewiss noch mehr zu beachten) erkennt man, wie schwierig und aufwändig die Planung und Durchführung eines eigenen Events ist. Eine Möglichkeit viele dieser Probleme zu umgehen besteht darin einen Club anzumieten. In der Regel erhält der Veranstalter dann die Eintrittsgelder, der Clubbetreiber die Einnahmen aus Garderobe und Getränkeverkauf. So sind die Einnahmen aus dem eigenen Event zwar bedeutend geringer, dafür hat man sich aber viele Behördengänge und Kosten gespart.
 
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