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        Stative

Einführung
Die einfachste und kostengünstigste Version, um Licht in die gewünschte Höhe zu bringen, ist die Montage auf einem Stativ. Die Auswahl an Modellen ist ebenso groß wie die Unterschiede in Verarbeitung und Qualität. Man sollte beim Kauf immer bedenken, dass die Last, die man am Stativ befestigt, bei einem Umsturz des Stativs ohne weiteres eine so große Kraftwirkung entfalten kann, dass sie bei getroffenen Personen massive Verletzungen herruft. Deshalb sollte man weder die vom Hersteller angegebene maximale Traglast überschreiten, noch sollte man versuchen ein Stativ zum Beispiel durch eigene Bohrungen zu modifizieren.

Stative bestehen in der Regel aus drei aufklappbaren Beinen und einem zentralen, meist ausfahrbaren Rohr, an dem die Last befestigt wird. Das Zentralrohr ist in der Regel teleskopartig ausgebildet. Die Höhe des Stativs kann in vorgegebenen Abständen mittels Sicherungsbolzen und -Splinten arretiert werden.

Als rechtliche Vorgabe ist allgemein die DIN 56950-3:2015-12 (Veranstaltungstechnik - Maschienentechnische Einrichtungen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen an Stative und Traversenlifte) zu nennen. (Stand 12/2015) Das Inhaltsverzeichnis kann hier eingesehen werden. Die DIN selbst muss käuflich erworben werden. (circa 70€) Beim Kauf eines Stativs im deutschen Fachhandel ist davon auszugehen, dass die Vorschriften dieser DIN zur Beschaffenheit des Stativs eingehalten wurden. Prüfsiegel untermauern diese Konformität. Die DIN selbst ist daher eigentlich nur für Hersteller von Bedeutung.

Des weiteren ist die  DGUV 17 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift, davor BGV C1, praktisch wortgleich übernommen) zu nennen, da unter die regulierten Arbeitsmittel gemäß §2 Nr. 3 auch Stative fallen. Hier ist dann insbesondere der Paragraf 4 (Standsicherheit) zu nennen. Wenn Stative aufgrund des Untergrunds, der Last, ihrer Höhe oder anderen Gründen keinen sicheren Stand gewährleisten können, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Standsicherheit wieder herzustellen. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere Abspannen und ein Belasten der Füße. Sind auch diese Maßnahmen nicht Erfolg versprechend, ist alternativ der Stativbereich abzusperren oder der Gefahrenbereich durch einen Sicherheitsmitarbeiter zu verposten, um ein versehentliches Umstoßen des Stativs zu verhindern.

Stative dürfen keinesfalls im Bereich von Flucht- oder Rettungswegen aufgestellt werden. Ein fester Untergrund ist stets zu gewährleisten. Dabei ist in der Praxis vor allem zu beachten, dass selbst augenscheinlich feste Böden nicht immer ein geeigneter Stellplatz sind. So geben zum Beispiel die Holzplanken eines Festzelts unter Last massiv nach oder können bei punktueller Belastung sogar brechen.

Bei der Aufstellung und Nutzung von Stativen ist immer besonderes Augenmerk auf die korrekte Handhabung und Sicherung gemäß den Vorgaben des Herstellers zu achten. Insbesondere verformte Stative oder solche, bei denen Sicherungssplinte oder ähnliche Einrichtungen beschädigt oder verloren gegangen sind, sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.

Die DGUV Vorschrift 17 (BGV C1) kann man hier kostenlos einsehen und herunterladen:

Manuelle Stative
Manuelle Stative sind solche, die von Hand ausgefahren werden müssen. Sie bilden die simpelste Form der Stative, und dienen bis zu einer Höhe von circa 3,5m zum Aufstellen geringer Lasten. Sie weisen fast ausnahmslos drei Beine auf, die ausgeklappt und arretiert werden. Dadurch, dass die Teleskopelemente des Hauptrohrs händisch ausgefahren werden müssen, reduziert sich die maximale Traglast automatisch. Eine sichere Handhabung ist ansonsten gar nicht umsetzbar. In der Regel liegen die zulässigen Lasten bei maximal 20-30kg. Aufgrund der einfachen Konstruktion und dem oft verwendeten Baustoff Aluminium ist das Eigengewicht solcher Stative meist relativ gering. Sie eigenen sich insgesamt nur für kleine Veranstaltungen und wenig Montagelast.

Kurbelstative
Kurbelstative sind solche, deren Teleskopelemente mit Hilfe von (in der Regel) Seilzügen ausgefahren werden. Mit Hilfe einer Kurbel wird das Stativ auf eine Höhe von bis zu circa 5m ausgefahren. Diese Bauart der Stative ist bedeutend belastbarer konstruiert, was aber auch ein deutlich höheres Eigengewicht bewirkt. Die Tragfähigkeit kann bis deutlich über 100kg betragen. Ein Hochfahren selbst größerer Lasten stellt durch die Übersetzung des Kurbelmechanismus keine Schwierigkeit dar. Hochwertige Kurbelstative verfügen über vier ausklappbare Füße und zwei Teleskopstufen. Als Werkstoff kommt meist Stahl zum Einsatz. Diese Form der Stative ist auch für komplexere Installationen und somit größere Veranstaltungen geeignet.

Ein mögliches Einsatzgebiet von Kurbelstativen ist die Kombination mit Traversenelementen. Bei diesen "Bridge"-Lösungen werden zwei Kurbelstative als Stützen genutzt, um eine gerade Traversenstrecke auf die gewünschte Höhe zu bringen. Hierzu ist anzumerken, dass die Lastgrenzen der Stative durch diese Form der Nutzung regelmäßig stark ausgereizt bzw. überschritten werden. Außerdem sind hierbei die strengen Vorgaben zur Stand- und Kippsicherheit gemäß DGUV 17 (ehemals BGV-C1) zu beachten. Kurbelstative sind nur sehr bedingt dazu geeignet um Traversenbrücken zu installieren und erfüllen die rechtlichen Vorgaben fast nie. Es ist grundsätzlich der Einsatz von Traversenliften notwendig.
 
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