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Einführung
Ein Mikrofon funktioniert grundsätzlich genau entgegen gesetzt einem Lautsprecher: vereinfacht gesagt wird durch das Sprechen auf eine Membran in einer darunter gelegenen Spule ein Strom induziert. Dieser transportiert so das gesprochene oder gesungene Wort durch das Mikrofonkabel. Letztlich kann das Signal durch einen Verstärker und einen Lautsprecher wieder hörbar gemacht werden.



Erscheinungsformen
Mikrofone werden grundsätzlich in zwei Bauarten unterschieden: solche, die kabelgebunden sind, und solche, die ihr Signal per Funk übertragen. Funkmikrofone werden auch Sendeanlage oder Funkstrecke genannt.

Es gibt mehrere unterschiedliche Konstruktionsarten für die Membrane in Mikrofonen. Dazu zählen zum Beispiel die Tauchspulen-, Bändchen-, Kondensator-, Groß- und Kleinmembran- sowie Röhrenmikrofone. Ein jedes hat seine eigene Klangcharakteristik und individuelle akustische Eigenschaften. Da die Bauformen unterschiedlich aufwändig sind, entscheidet nicht auch zuletzt der stark variierende Anschaffungspreis über den Anwendungsbereich.

Richtcharakteristik
Die Richtcharakteristik eines Mikrofons wird regelmäßig in einem sogenannten Polardiagramm dargestellt. Diese Art von Grafik sieht so aus, als würde man von oben auf das Gitternetz eines Globus schauen. In dieses Gitternetz werden dann die Bereiche eingezeichnet, in denen das Mikrofon den Schall aufnehmen kann.

Aus dieser grafischen Darstellung ergibt sich eine Art „Spitzname“ für die Klangcharakteristik, z.B. „Niere“ oder „Kugel“.

Unterschiedliche Richtcharakteristiken sind für unterschiedliche Anwendungsbereiche der Mikrofone von Bedeutung. So nimmt ein „Nierenmikrofon“ den Schall am besten von vorne auf, von hinten jedoch so gut wie gar nicht. Dadurch sind diese Mikrofone besser gegen unerwünschte Rückkopplungen geschützt. Ein Mikrofon mit Kugelcharakteristik hingegen nimmt den Schall aus jeder Richtung gleich gut auf, und ist somit zum Beispiel für Studioaufnahmen besser geeignet.

Phantomspeisung
Einige Mikrofone benötigen eine sogenannte Phantomspeisung. Bei diesen Mikrofonen handelt es sich praktisch ausschließlich um Kondensatormikrofone, es gibt jedoch auch einige Bändchenmikrofone, die eine Phantomspannung benötigen.

Durch die externe Phantomspannung wird die Elektronik innerhalb des Mikrofons versorgt. Sie liegt zwischen 9 und 48 Volt, wobei 48 Volt als der Standard anzusehen sind. Die Spannung wird grundsätzlich durch das Mischpult, an das das Mikrofon angeschlossen wird, zur Verfügung gestellt und durch das Mikrofonkabel übertragen.

Freie und kostenpflichtige Funkfrequenzen
Bei Funkmikrofonen kann die Datenübertagung theoretisch in einem relativ breiten Frequenzspektrum erfolgen. Dabei gibt es Frequenzbereiche, die frei, also kostenlos genutzt werden dürfen. Es gibt aber auch Frequenzbereiche, die entweder ganz gesperrt sind oder nur auf Antrag und gegen Gebühr zur Nutzung freigegeben werden.

Zuständige Behörde für die Regulierung der Nutzung von Funkfrequenzen ist die Bundesnetzagentur. Gesetzliche Grundlage für alle Regularien sind das TKG (Telekommunikationsgesetz) und die VVnömL (Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilung im nicht öffentlichen mobilen Landfunk).

Da die Summe aller technisch realisierbaren Frequenzen begrenzt ist, und in den vergangenen Jahren vor allem der Bedarf an freien Frequenzen für Behörden- und Mobilfunk stetig zugenommen hat, sind einige frei nutzbare Frequenzbereiche bereits weg gefallen, andere werden in naher Zukunft folgen. Letztmalig wurde im Juni 2015 eine größere Änderung erlassen.

Es tummeln sich folgerichtig immer mehr Nutzer in den verbliebenen Frequenzlücken. Dies kann insbesondere in innerstädtischen Bereichen oder in Locations mit fest installierten Sendeanlagen zu Störungen führen. Funkmikrofone mit ein- beziehungsweise umstellbaren Frequenzen bieten in solch einem Fall große Vorteile und mehr Betriebssicherheit. Stellt man fest, dass eine genutzte Frequenz regelmäßig durch einen anderen Nutzer gestört wird, kann man sie so einfach umgehen.

Zu den kostenlos und anmeldefrei nutzbaren Frequenzbereichen gehören die Lücken von 823-832 MHz, 863-865 MHz und 1785-1805 MHz. Die ehemals auch freien Bereiche von 790-814 MHz und 838-862MHz sind zum 31.12.2015 auslaufen, sodass ältere Sendeanlagen dann ggf. ausgetauscht werden müssen.

Zu den kosten- und anmeldepflichtigen Frequenzbereichen für den (semi-) professionellen Betrieb von Sendeanlagen gehören aktuell noch die Abschnitte 470-608 MHz, 614-701 MHz und 733-823 MHz. (Stand 11.15)
    
 
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