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DJ als Beruf
        Wann liegt ein Gewerbe vor?

Es gibt keine Legaldefinition des Begriffs „Gewerbe“. Das bedeutet, dass in keinem Gesetzt steht, was ein Gewerbe ist.

Die deutsche Rechtsprechung, also die Gerichte, hat sich aber auf die folgende Definition geeinigt: „Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.“

Um nicht zu weit auszuschweifen, sei hier festgestellt, dass grundsätzlich jedes bezahlte Auflegen für Dritte eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Da DJs in der Regel nicht von einer Firma angestellt werden, sind sie selbständig tätig.

Um noch ein denkbares Schlupfloch anzusprechen: DJs sind keine freiberuflichen Künstler. Künstler sind zwar gemäß §18 Einkommensteuergesetz (EStG) von der Gewerbepflicht und der Gewerbesteuer befreit, diese Regelung ist auf DJs aber nicht anwendbar. Das resultiert daraus, dass DJs keine Künstler im Sinne des §2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind. Dort ist festgelegt, dass Künstler Musik „schaffen“ müssen. Ein DJ hingegen nutzt lediglich bereits bestehende Musik und manipuliert diese.
 
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