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Der Kunde
        Vermietung von Equipment

Je größer der Bestand an technischer Ausstattung ist, desto seltener kommt man in die Verlegenheit all seine Ausrüstungsgegenstände auf einmal nutzen zu müssen. Das Equipment, das nicht für die Umsetzung der eigenen Buchungen benutzt wird, steht also ungenutzt im Lager. Mitunter kann es daher verlockend sein eben diese Technik parallel zu vermieten. Hier sind einige Gedanken zur Umsetzung sowie zu Vor- und Nachteilen.



Es gibt verschiedene Ansätze bei Vermietungen. Eine oft praktizierte Variante ist das sogenannte „Dry Hire“ (englisch für „Trockenmiete“). Dabei werden ausschließlich die Ausrüstungsgegenstände vermietet, ohne jeglichen Support seitens des Vermieters. Der Mieter holt die Gegenstände also am Gewerbesitz bzw. am Lager des Vermieters ab, transportiert diese selbständig, baut allein auf, bedient allein, baut ab und transportiert alles wieder zurück zum Ursprungsort. Der Vorteil für den Vermieter liegt auf den ersten Blick darin, dass man sich mit der Vermietung nur minimal befassen muss. Der Nachteil hingegen liegt oft darin, dass der Mieter sich nicht ausreichend gut mit der Technik auskennt. Er mietet daher oft zu klein und überlastet die Geräte, behandelt die Mietgegenstände nicht pfleglich oder beschädigt etwas durch falsche Handhabung.

Eine andere Variante der Vermietung ist die mit technischem Support. Dabei wird der Kunde unterschiedlich stark in der Planung und Durchführung seiner Veranstaltung unterstützt. Dieser Support reicht von der Lieferung und dem Aufbau der Technik über die Planung der Ton- und Lichtkonzeption bis hin zur Begleitung des gesamten Events durch einen oder mehrere Techniker.

Der erste Punkt, mit dem man sich bei der Überlegung einer Vermietung technischer Ausstattung beschäftigen sollte, ist der, dass man bei einer vermieteten Sache faktisch keine Einwirkungs-möglichkeit mehr auf den Gegenstand hat, sobald man ihn aus der Hand gegeben hat. Das erfordert entweder Vertrauen in den Kunden, das man aber nur in den wenigsten Fällen entgegen bringen kann, da man den Kunden in den meisten Fällen ja nicht persönlich kennt.

Oder aber es erfordert eine passende rechtliche Absicherung, die einem im Fall eines Defekts oder Verlustes vor wirtschaftlichem Schaden schützt. Grundsätzlich bieten Versicherungen für alle Eventualfälle eine passende Absicherung an. Je weiter dieser Schutz aber greift und je höher der Wert der versicherten Gegenstände ist, desto teurer wird natürlich auch die Versicherung. Unterm Strich lässt sich feststellen, dass sich ein vollständiger Versicherungsschutz gegen alle eventuellen negativen Vorfälle nicht rechnet. Es bleibt also immer ein Restrisiko. Passende Versicherungen bietet auf Nachfrage fast jedes Unternehmen an.

In jedem Fall sollte man sich für den Fall einer Vermietung einen rechtlich gut aufgesetzten Vermietervertrag bereit legen. Darin werden alle Bedingungen für die Miete, mögliche Schäden, Überziehungen der Mietdauer und Schadensersatz festgeschrieben. Solche Verträge gibt es als (kostenlose) Vorlagen im Internet, als Vordrucke im Groß- und Schreibwarenhandel sowie als kostenpflichtiger Download von Rechtsberatern. Man sollte sich diese verhältnismäßig geringe Investition in eine gute Vertragsgrundlage nicht sparen, da sie das mühsam erarbeitete Equipment schützen kann.

Kommt es zu einer Vermietung, ist es von essentieller Bedeutung den Mietnehmer gerichtsfest festzustellen. Für deutsche Staatsangehörige sollte es selbstverständlich sein den Personalausweis zumindest einzusehen und alle Personaldaten zu notieren (inklusive Ausweisnummer!). Besser ist mitunter eine (zusätzliche) Kopie. Bekommt man einen Ausweis vorgelegt, ist dies aber nicht immer ein Garant dafür, dass somit auch der Mietnehmer verlässlich festgestellt ist.

Leider gibt es immer mehr Kriminelle, die mit gefälschten oder gestohlenen Ausweisen Gegenstände mieten, in der Absicht diese niemals zurückzugeben. Ein gesundes Misstrauen bei fremden Kunden ist also durchaus angebracht. Bei ausländischen Staatsbürgern sollte man es sich zur Gewohnheit machen neben dem Ausweis oder Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung vorlegen zu lassen. Denn was hilft es mir als Vermieter, wenn ich den Namen und das Geburtsdatum des Mieters kenne, jedoch nicht weiß, wo ich ihn im Schadensfall erreichen kann?!

Ganz gleich bei welcher Vermietung sollte man den Mietgegenstand gründlich prüfen, im Idealfall im Beisein des Mieters, und zwar vor und nach der Vermietung. So lassen sich viele Stolpersteine und Diskussionen umschiffen. Es sind z.B. Fälle bekannt, in denen der Mieter in der Mietzeit aus einer hochwertigen PA die Treiber ausgebaut hat. Dies fiel dem Vermieter aber erst bei der nächsten Nutzung der PA Wochen später auf. Der Beweis für den Diebstahl war nicht mehr zu erbringen, der Vermieter blieb auf mehreren tausend Euro Schaden sitzen.

Betrachtet man alle Eventualitäten, die bei einer Vermietung zu einem wirtschaftlichen Schaden für den Vermieter führen können, muss man erkennen, dass dieses (Zusatz-)Geschäft bei der empfindlichen Veranstaltungstechnik mit massiven Risiken behaftet ist und sich nur selten lohnt.
 
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